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Handwerks-Verkehre besser berücksichtigen! - Am 28. April 2020 ist die geänderte Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Zu den für das Handwerk relevanten Änderungen erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Das deutsche Handwerk sieht es ausdrücklich positiv, dass in der neuen Straßenverkehrsordnung die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit sowie Regelungen zu Elektromobilität, Carsharing, Radverkehr und die auch im Handwerk genutzten Lastenräder verstärkten Eingang gefunden haben. Allerdings ist es aus Sicht vieler Handwerkerinnen und Handwerker äußerst bedauerlich, dass im Zuge der Novellierung die speziellen Erfordernisse des notwendigen gewerblichen Verkehrs nicht genügend berücksichtigt und die dazu schon frühzeitig vom Handwerk gemachten Vorschläge leider nicht aufgegriffen worden sind. Handwerksbetriebe müssen weiter ihre Kunden und Baustellen direkt erreichen und ihre Transporter in der Nähe abstellen können. Die bloße Verschärfung von Sanktionen springt zu kurz. Schon heute achten Handwerksbetriebe in höchstem Maße auf die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Was sollen Dachdecker, Sanitärhandwerker, Heizungsbauer, Glaser und Tischler aber machen, wenn die gesamte Umgebung zugeparkt ist oder Radschutzstreifen ausgewiesen sind? Kein Handwerker steht gerne in der zweiten Reihe oder auf einem Radweg, doch wie sonst soll etwa schweres Material, das für die Handwerksdienstleistung benötigt wird, ortsnah ausgeladen werden können, wenn kein Parkraum zur Verfügung steht. Hier brauchen wir für alle Seiten verträgliche Lösungen.

Die nun massiv erhöhten Bußgelder und das neue pauschale Halteverbot auf Fahrradschutzstreifen führen dazu, dass Fahrer im Handwerk sehr schnell mit „Punkten“ und dem Führerscheinverlust bedroht werden. Das bedeutet im Handwerk die Gefährdung der beruflichen Existenz. In der Konsequenz können Betriebe ihren Beschäftigten bestimmte Aufträge in innerstädtischen Lagen kaum noch zumuten. Ein Handwerker, der eine dringende Dienstleistung in einem anliegenden Gebäude ausführt, darf nicht wie ein beliebiger Falschparker behandelt werden, der mutwillig einen Radweg oder die Fahrbahn zustellt.

Für zahlreiche Aufträge am Tag, teils kurzfristige Noteinsätze, kann kein Betrieb bei den Behörden einzelne Sondergenehmigungen beantragen. Wir bitten Bund und Länder, die STVO hier schnellstens nachzubessern und Möglichkeiten zu schaffen, damit Handwerksbetriebe ihren notwendigen Einsatz beim Kunden ausführen können, ohne mit drastischen Strafen konfrontiert zu werden. 

Der öffentliche Straßenraum ist ein knappes Gut. Es sind Konzepte notwendig, um vorausschauend Konflikte zwischen allen notwendigen Verkehren zu vermeiden. Auch die schon lange geforderte Einführung eines Schildes „Arbeits-/Ladezone“ kann zumindest an einigen Stellen in den Städten eine Erleichterung schaffen. Wir brauchen gleichermaßen einen sicheren Radverkehr wie aber auch die Gewährleistung von handwerklichen Verkehren, die unverzichtbar für die Lebensfähigkeit der Städte, die Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes sind!“

Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH)
Mohrenstraße 20/21
10117 Berlin