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04.03.2023 - Streik im öffentlichen Dienst - Pollert:  „Die derzeit von der Gewerkschaft durchgeführten Streikaktionen sind nicht mehr als verhandlungsbegleitende Warnstreiks zu bezeichnen, die Intensität der Kampfhandlungen ist als flächendeckende Streikmaßnahme zu bezeichnen, sie ist vollkommen unverhältnismäßig und entspricht einer unzulässigen exzessiven Anwendung des Streikrechts.“, kritisiert Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU), das Vorgehen der Gewerkschaft. - „Streiks sollten das letzte Mittel sein, wenn am Verhandlungstisch keine Einigung erzielt werden kann. Die Kampfhandlungen richten sich nur formal gegen den Arbeitgeber als Betreiber des öffentlichen Nahverkehrs in seiner Eigenschaft als Tarifpartner, faktisch sind Passagiere und vor allem Pendler in ganz Hessen betroffen. Nicht nur der Berufsverkehr, vor allem auch die gesamte Infrastruktur wird lahmgelegt und zieht einen erheblichen ökonomischen Schaden nach sich.“

Die hessische Wirtschaft ruft daher zum wiederholten Mal den Gesetzgeber auf, den Warnstreiks engere Grenzen zu setzen, um Schaden von Unbeteiligten abzuwenden. Pollert gibt zu bedenken: „Wir dürfen die Wettbewerbsfähigkeit der hessischen Wirtschaft nicht aus den Augen verlieren. Gerade in Zeiten der großen Krisen herrscht hoher Kostendruck, der nicht auch noch durch unverhältnismäßige Warnstreiks verschärft werden darf.“

VhU
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.
Emil-von-Behring-Straße 4
60439 Frankfurt