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IG BAU warnt CSU vor Hürden für Mindestlohn-Kontrollen. - Frankfurt am Main - Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) warnt die CSU davor, Mindestlohn-Kontrollen zu  untergraben.

Auf Antrag und mit den Stimmen der CSU hat der Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags gestern (für die Red.: 30. Juni 2016) beschlossen, dass die bereits zugesagten 1600 Planstellen für Mindestlohn-Kontrolleure „entbehrlich“ seien. „Das Mindestlohngesetz ist mit den Stimmen der CSU im Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Mit dem Vorstoß aus München leitet die CSU die Rolle rückwärts ein und verstößt gegen die Ziele des von ihr selbst verabschiedeten Gesetzes. Wer Regeln setzt, muss deren Einhaltung auch kontrollieren. Das müsste doch gerade Vertretern einer Partei einleuchten, die sonst immer in erster Reihe steht, wenn es um den Ruf nach mehr Recht und Ordnung geht“, sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger. „Schon die Bezeichnung des Antrags als ‚Mittelstandsfreundliche Umsetzung der Regelung zum Mindestlohn‘ geht an der Praxis vollständig vorbei. Den Antragstellern Dr. Schwartz, Huber, Freller und Co ist offenbar entgangen, dass sich in vielen Branchen wie etwa der Bauwirtschaft und der Gebäudereinigung die Sozialpartner nicht ohne Grund auf tarifliche Mindestlöhne geeinigt haben. Zur Erinnerung: Es waren am Bau gerade die kleinen und mittelständischen Betriebe, die auf die erste Einführung eines Branchenmindestlohns gedrängt haben, um sie so vor Wettbewerbsverzerrungen zu schützen. Kontrollen werden hier schon seit zwanzig Jahren durchgeführt, ohne dass es die Betriebe unzumutbar viel ‚Zeit, Geld und Nerven‘ kostet, wie es in der CSU-Antragsbegründung behauptet wird. Die CSU ist gut beraten, diesen Beschluss nicht weiter zu verfolgen. Die 1600 zusätzlichen Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sind zudem bei weitem nicht ausreichend. Um die korrekte Zahlung der tariflichen Mindestlöhne und des gesetzlichen Mindestlohns zu erfassen, ist eine Personalstärke von mindestens 10 000 Stellen bei der FKS notwendig.“

Die CSU-Abgeordneten hatten ihren Antrag unter anderem damit begründet, dass die Betriebe bereits von der Deutschen Rentenversicherung regelmäßig kontrolliert würden. Die IG BAU betont, dass hier keine Doppelprüfung erfolgt. Die Arbeit der Rentenversicherung ist in keiner Weise geeignet, Mindestlohnverstößen nachzugehen. Sie darf weder die Arbeitszeiterfassung kontrollieren noch kann sie Bußgelder verhängen. Eine für die Einhaltung des Mindestlohns notwendige Einzelfallprüfung führt die Rentenversicherung nicht durch. Der Prüfungsturnus ist zudem – wie im CSU-Antrag selbst genannt – alle vier Jahre. Die Aufbewahrungsfrist der Dokumente für den Mindestlohn beträgt aber nur zwei Jahre. Ohne eine deutliche Aufstockung der FKS-Kontrolleure kann die Einhaltung des Mindestlohns daher nicht gewährleistet werden.

IG Bauen-Agrar-Umwelt
Pressestelle
Olof-Palme-Str. 19
60439 Frankfurt a. Main


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