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Handwerk und IHK Gewerbe News. Über 100 Tsd. Betriebe präsentieren sich hier.

 

 
 

Handwerk, Handel, Verbände

Nachrichten, Tipps und Hinweise für Handwerk, Handel und Gewerbe

Nachrichten für den Handwerker aus Berufswelt, Wirtschaft und Politik. Tipps und Hinweise zu neuen Gesetzen und Arbeitsvorschriften. Täglich aktuell.

 

Quick-Check ermittelt CO2-Emissionen und Einsparpotenziale – Nachhaltigkeit auch ein Werbeargument gegenüber Kunden. - Mit dem Quick-Check können Handwerksbetriebe in Baden-Württemberg unkompliziert und kostenlos einen Überblick über ihre CO2-Emissionen erhalten und damit überprüfen, auf welchem Stand zur ökologischen Nachhaltigkeit sie sind. „Auch das regionale Handwerk will seinen Beitrag zur Klimaneutralität der Wirtschaft leisten“, sagt Claudia Joerg, Bereichsleitung Umwelt- und Technologie der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald. Dabei profitiert nicht nur die Umwelt vom Engagement eines Unternehmens. „Der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen ist nicht zuletzt auch ein starkes Werbeargument gegenüber den Kunden“, sagt die Expertin der Handwerkskammer. Mit dem Quick-Check können die Handwerksbetriebe ihren Beitrag sogar belegen und haben einen genauen Blick auf ihren Energie-, Kraftstoff- und Wärmeverbrauch.

 

Deutschland sucht kurzfristig Wege zu höherer Unabhängigkeit von Öl und Gas. Da ist es ein Glücksfall, dass es seit den achtziger Jahren die Einblasdämmung gibt, mittlerweile von 500 Firmen bundesweit ausgeführt, deren Zahl schnell hochgefahren werden könnte. Denn die Ausführungsart, Dämmstoffe über einen Einblasschlauch in zweischalige Außenwände, Innendämmungen, Dächer, Gebäudetrennwände etc. einzublasen, ist im Bauteam der Betriebe schnell erlernbar und anlernbares Personal kein Engpass. Auch die Ausführung dauert meist nur einen halben bis einen Tag an den über 18,5 Mio. Einfamilienhäusern in unserem Land. Das führt zum nächsten Vorteil, die Kosten sind gering und auch bei schmalem Geldbeutel finanzierbar, zudem gibt es meist die 20-prozentige Bundesförderung.


11.02.2022 - IHK-Blitzumfrage: Die Lage im Einzelhandel bleibt angespannt! Die 2G-Regelung und die damit verbundenen aufwändigen Zugangskontrollen im hes-sischen Einzelhandel sind seit dem 07. Februar aufgehoben - Zeit für eine IHK-Blitzumfrage in der Branche. 48 Stunden lang lief die Befragung unter den Wiesbade-ner Einzelhändler:innen. Das Fazit: Die Situation bleibt angespannt! 48 Einzelhändler:innen haben sich an der Befragung beteiligt und ihre Einschätzungen zu den veränderten Regeln abgegeben. Das Gros der Befragten ist froh über die Lockerung, die seit dem 7. Februar gilt. „Das Ende der 2G-Regel bedeutet für die große Mehrheit der befrag-ten Unternehmen eine deutliche Erleichterung. Klar ist aber auch geworden: Die aktuelle Lage wird weiterhin überwiegend als sehr kritisch eingeschätzt. Die Frequenz in den Innen-städten und damit auch die Umsätze der meisten Einzelhändler:innen sind deutlich zurückge-gangen. Ohne eine baldige Normalisierung der Geschäftslage durch weitere Lockerungen drohen der Einzelhandel und damit unsere Innenstädte nachhaltigen Schaden zu nehmen“, betont Sabine Meder, Hauptgeschäftsführerin der IHK Wiesbaden.

14.02.2022. Das Bundesarbeitsministerium will für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeitaufzeichnung einführen. Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) kritisiert diesen Plan in einer Stellungnahme zu geplanten gesetzlichen Änderungen bei Minijobs als realitätsfern und zu aufwendig für Betriebe. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will Arbeitgeber von Minijobbern verpflichten, elektronische Arbeitszeiterfassungssysteme einzuführen. Der Beginn der Arbeitszeit soll sofort bei Arbeitsaufnahme, Ende und Dauer der geleisteten Arbeit jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch und manipulationssicher aufgezeichnet und diese Aufzeichnungen elektronisch aufbewahrt werden. Aus Sicht des bvdm ist dieses Vorhaben völlig übertrieben und insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe nur mit unverhältnismäßigen Kosten umsetzbar. Wo die Arbeitszeit erfasst wird, erfolgt dies nicht in allen Fällen komplett elektronisch. Zudem arbeiten viele Betriebe nach dem Prinzip der Vertrauensarbeitszeit, mit nur einzelnen geringfügig Beschäftigten. Eine elektronische Dokumentationspflicht für Minijobs würde diese Betriebe dazu zwingen, für einzelne Arbeitnehmer ein Zeiterfassungssystem zu etablieren und entsprechende Hard- und Software anzuschaffen – ein Aufwand, der nicht akzeptabel ist.

 
09.02.22 - Augenoptiker Ausgleichkasse VVaG: Krankenstand in der Augenoptik im Jahr 2021 - 10,3 Tage pro Jahr waren Arbeitnehmer in der Augenoptik laut einer Erhebung der Augenoptiker Ausgleichskasse VVaG (AKA) im Jahr 2021 aus Krankheitsgründen nicht arbeitsfähig. Im Vorjahr lag der durchschnittliche Wert noch bei 11,6 Tagen, immer gerechnet über eine 7-Tage Woche. Nach einer aktuellen Veröffentlichung der Techniker Krankenkasse (TK) lagen die Fehltage pro Beschäftigten im vergangenen Jahr über alle Branchen bei 14,5 Tagen, gegenüber dem Jahr 2020 mit durchschnittlich 15,1 Tagen war dies ein leichter Rückgang. Auch wenn die absoluten Werte der AKA und der Techniker Krankenkasse nicht zu hundert Prozent vergleichbar sind, da die Krankenkassen auch die Krankheitszeiten oberhalb von sechs Wochen erfassen, die in den Daten der AKA nicht enthalten sind, kann erneut davon ausgegangen werden, dass die tatsächlichen Krankentage in der Augenoptik immer noch deutlich unterhalb derer der Gesamtwirtschaft liegen.

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