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Der Berliner Erzbischof hat ein Kopftuch-Urteil des Bundesarbeitsgerichts begrüßt. Die Richter in Erfurt hatten am Donnerstag ein pauschales Verbot von Kopftüchern für muslimische Lehrerinnen als verfassungswidrig eingestuft. Die Frage nach religiösen Symbolen in der Öffentlichkeit einerseits und der staatlichen Neutralität andererseits gehöre zu den „für unser friedliches Zusammenleben in einer pluralen Gesellschaft entscheidenden Fragen“, so Heiner Koch an diesem Freitag. Dazu werde die katholische Kirche „auch künftig das Gespräch mit staatlichen Stellen suchen“. Der Erfurter Richterspruch sei aus seiner Sicht ein Anlass, um „diese Einladung zu erneuern“. „Denn das Thema geht uns alle an.“ Auch die evangelische Kirche begrüßte das Urteil.

 

Nur wenn der Schulfrieden in Gefahr ist

 

Ein Neutralitätsgesetz des Hauptstadt-Bundeslands Berlin verbietet staatlichen Angestellten seit 2005, im Dienst religiöse oder weltanschauliche Symbole zu tragen oder zu zeigen. Das Bundesarbeitsgericht befand nun, das Kopftuch einer Lehrerin lasse sich nur verbieten, wenn der Schulfrieden konkret in Gefahr sei.

 

(erzbistum berlin – sk)

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