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Anlässlich der Anhörung am 16. Oktober 2019 im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages zum Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiG) erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz wird mit der Einführung einer Mindestausbildungsvergütung insbesondere ausbildende Klein- und Kleinstbetriebe im Osten Deutschlands belasten. Negative Auswirkungen auf die bisher außerordentlich hohe Ausbildungsleistung des Handwerks sind in den kommenden  Jahren nicht auszuschließen und machen mir Sorge. Der Gesetzentwurf bleibt leider auch bei der erhofften Entlastung von ehrenamtlichen Prüfern und Prüferinnen hinter den Erwartungen des ZDH zurück. Es besteht dringender politischer Handlungsbedarf, um den in den letzten Jahren stark gestiegenen Prüfungsaufwand zu reduzieren.

 

Im BBiG vorgesehene Mindestausbildungsvergütung mit voraussichtlich negativen Auswirkungen auf Ausbildungsleistung im Handwerk.

Positiv sehe ich die Einführung von attraktiven und international verständlichen Fortbildungsstufenbezeichnungen. Diese heben den Wert der Höheren Berufsbildung hervor und machen deutlich, dass Handwerksmeisterinnen und -meister sich in Bezug auf ihr Qualifikationsniveau auf Augenhöhe mit akademischen Bachelorabsolventen befinden. Die Eigenständigkeit  der unterschiedlichen Bildungswege bleibt davon unbenommen und wird durch die Bezeichnungen „Bachelor und Master Professional“ für die beruflichen Abschlüsse der zweiten und dritten Stufe unverwechselbar kenntlich gemacht. Auf dem langen Weg zur gleichwertigen Behandlung von akademischer und beruflicher Bildung setzt das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz hierdurch einen wichtigen und richtigen Meilenstein.“

Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH)
Mohrenstraße 20/21
10117 Berlin