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Handwerk und IHK Gewerbe News. Über 100 Tsd. Betriebe präsentieren sich hier.

 

 
 

Egal ob Tischler, Dachdecker oder KFZ-Mechaniker: Die meisten Handwerker arbeiten an gefährlichen Maschinen oder setzen sich anderweitigen Gefahren aus. Leider sind diese oftmals schuld daran, dass in der Branche vermehrt Arbeitnehmer berufsunfähig geschrieben werden. Tritt der Fall ein, können diese nur auf eine geringe finanzielle Unterstützung vom Staat hoffen.

 

Einer Studie der Uni Duisburg/Essen zufolge tritt die Arbeitsunfähigkeit im Handwerk nicht nur häufiger ein als in anderen Berufen, sondern auch wesentlich früher. Das liegt vor allem in dem erhöhten Sicherheitsrisiko begründet, dem viele Mitarbeiter täglich ausgesetzt werden. Kommt es zu einem Unfall, hängt die Höhe der Finanzspritze mit dem Schweregrad der Verletzung zusammen. Daher ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung absolut empfehlenswert – bei VerbraucherMax kann man die Tarife verschiedener Anbieter miteinander vergleichen und sich somit das beste Angebot sichern.

Eine gesetzliche Versicherung reicht nicht

Ist man trotz einer Berufsunfähigkeit noch in der Lage, bis zu drei Stunden am Tag arbeiten zu gehen, bekommt man weiterhin 30 % seines Bruttogehaltes ausgezahlt – wer drei bis sechs Stunden einer Tätigkeit nachgeht, bekommt hingegen nur noch 15 %. Hinzu kommt, dass man vom Staat einen völlig anderen Job auferlegt bekommt, der vielleicht sogar nichts mehr mit dem eigentlichen Handwerk zu tun hat, wenn man aufgrund der körperlichen Einschränkung bzw. einer Verletzung seinen alten Job nicht mehr ausüben kann. Und das Geld reicht trotzdem nicht zum Leben.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Handwerker ab

Wer sich einen gewissen Lebensstandard trotz Berufsunfähigkeit im Alter erhalten möchte, sollte frühzeitig über den Abschluss einer Zusatzversicherung nachdenken. Denn diese darf einem Handwerker keine andere Tätigkeit auferlegen, wenn er zu 50 % als berufsunfähig eingestuft wird. Darüber hinaus werden in dem Fall auch schon Zuzahlungen geleistet, nicht erst ab 100 %. Wie viel Geld einem am Ende zusteht, muss im Vorfeld festgelegt werden, wenn es zum Vertragsabschluss kommt.

© Ryan McVay/Photodisc/Thinkstock