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Fans der deutschen Handball Mannschaft haben ohne kostenpflichtiges Sky Abo keine Chance die Handball WM mit zu verfolgen! Häufig weichen Sportbegeisterte daher auf die Streaming Angebote im Netz aus. Doch sind die Handball Live Streams überhaupt legal? Was riskieren, die Fans?

IT-Anwalt Christian Solmecke klärt über die Rechtslage auf.

„Zunächst einmal ist es für die Frage der Legalität wichtig, nach der Art des Streams zu unterscheiden“, erklärt RA Solmecke. „Es gibt zum einen Live-Streams, die nur passiv empfangen werden und zum anderen Streams, die über p2p-Broadcasting-Dienste empfangen werden“.

Passiver Live Stream ist legal

„Bei Live-Streams, die nur passiv empfangen werden, vertrete ich schon lange die Rechtsauffassung, dass der Nutzer sie legal ansehen darf. Auf dem Rechner entsteht nämlich gar keine unerlaubte Kopie im Sinne des Gesetzes. Zwar werden während des Streamings Teile des Videos in den Arbeitsspeicher (RAM) des Computers geladen. Dies geschieht aber nur flüchtig und zu keinem Zeitpunkt wird die vollständige Video-Datei auf der Festplatte abgelegt. Das Anschauen selbst ist dann überhaupt nicht mehr als urheberrechtliche Nutzung zu werten und deshalb legal. Weil es noch keine Gerichtsentscheidungen dazu gibt, handeln User aber in einer rechtlich unsicheren Grauzone“, warnt Solmecke dennoch.

Vorsicht vor P2P Broadcasting Diensten

P2P-Broadcasting-Dienste sind hingegen häufig illegal. „Sobald der Nutzer eine solche Übertragung streamt, leitet er gleichzeitig auch das Sky-Signal weiter und verbreitet damit die urheberrechtlich geschützten Inhalte auch an andere Nutzer weiter. Dieser Vorgang ist vergleichbar mit dem Filesharing, das bekanntermaßen häufig zu teuren Abmahnungen führt. Selbst strafrechtliche Sanktionen sind hier möglich“, erklärt RA Solmecke.

Umgehung von Proxy-Sperren ist legal

Manche Fans streamen einfach über die Umgehung von Proxy Sperren die Spiele im Ausland. Technisch ist dies ein Kinderspiel. Es gibt zahlreiche Programme, die für eine Anonymisierung der heimischen IP-Adresse sorgen und beim Surfen eine ausländische IP-Adresse fingieren. Auf diese Weise können deutsche Nutzer zum Beispiel auch auf US-amerikanische Webseiten zugreifen, die für ausländische Nutzer grundsätzlich gesperrt sind. Die Umgehung sogenannter Proxy-Sperren, also der Ländersperren, verstößt nach Ansicht von IT Anwalt Solmecke nicht gegen das Gesetz: „Das Urheberrechtsgesetz verbietet zwar die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen, die zum Schutze eines urheberrechtlich geschützten Werkes eingerichtet wurden, bei der Proxy-Sperre handelt es sich jedoch nicht um eine wirksame technische Maßnahme im Sinne des Gesetzes“. Das läge daran, dass diese Sperre bereits mit einem Klick umgegangen werden könne, ohne dass besonders trickreiche Manipulationen vonnöten seien.

Kleine Unsicherheit bleibt dennoch

Abschließend geklärt ist die Rechtslage bei der Umgehung von Ländersperren durch Proxy-Server unter Juristen nicht. Bis heute fehlen einschlägige Urteile. „Sicher ist jedoch“, sagt Solmecke, „dass die Verfolgung der Nutzer solcher Proxy-Server sehr unrealistisch ist. Der Aufwand der dafür betrieben werden müsste, ist sehr hoch“.

Eine hundertprozentige Sicherheit vor Abmahnungen gibt es auch beim reinen passiven Streaming nicht. Einige wenige Juristen stellen sich immer noch auf den Standpunkt, dass beim Streaming eine Kopie erstellt wird, die nicht lediglich als flüchtige Kopie im Sinne des Urheberrechtsgesetzes qualifiziert werden kann und somit eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. „Bisher wurden jedoch noch keine Nutzer abgemahnt, die wichtige sportliche Events auf diesem Wege mitverfolgt haben, sagt Solmecke. „Sorgen müssen sich da eher diejenigen machen, die solche Streams anbieten. Ebenso setzen sich Gastronomen, die ihren Gästen ein solches Streaming anbieten, einer hohen Abmahngefahr aus“.

 

WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29 | 50672 Köln