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Finanzen, Steuern, Recht

Artikel, Themen, Tipps für den Betrieb und Betriebsinhaber rund um Finanzen, Steuern und Recht. Was der Handwerksmeister wissen muss, wenn es um Vertragsrecht, Leistung und Gewährleistung geht, erfahren Leser hier. Wenn Sie einen Anwalt oder einen Steuerberater suchen - klicken Sie hier

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmen-Pkw, den er auch für private Fahrten nutzen darf, muss dieser den geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern. Die private Nutzung kann pauschal oder nach den tatsächlichen Kosten ermittelt werden.

Die von Bundesminister Alexander Dobrindt initiierte Neuregelung für Drohnenflüge ist in Kraft. - Drohnen bieten ein großes Potenzial - privat wie gewerblich. Immer mehr Menschen nutzen sie. Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen. Für die Nutzung von Drohnen wurden klare Regeln aufgestellt.

Erfolg für BdSt: Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter soll angehoben werden. Mehr als 50 Jahre hat es gedauert! Jetzt haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, die Grenze für so genannte geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) von 410 Euro auf 800 Euro anzuheben. Davon profitieren Unternehmer, die kleine Anschaffungen direkt im Jahr des Erwerbs als Betriebsausgabe absetzen können.

Beitragsersparnis in der Privaten Krankenversicherung (PKV) mit Unterstützungskasse* - Wie nicht nur Standard- und Notlagentarif der PKV aufgebessert werden muss. - Rund 5% der PKV-Versicherten (VN) befinden sich in Sozialtarifen (Standardtarif, Notlagentarif, Basistarif), mit steigender Tendenz. In den Notlagentarif werden PKV-Versicherte mit erheblichen Beitragsrückständen durch ein besonderes Mahnverfahren „ausgesteuert“, § 193 VII VVG Weit mehr Versicherte vermindern oft nicht erst im Alter ihren Versicherungsschutz durch Tarifwechsel, höhere Selbstbehalte und Herausnahme von z.B. Wahlleistungen im Krankenhaus, um eine deutliche Beitragsreduktion zu erreichen.

Gestaltungsfallen beim Bezugsrecht in der Direktversicherung * - Haftung von Versicherungen, Agenten und Versicherungsmaklern für fehlerhafte Gestaltung - Schon immer stehen Versicherungsmakler gegenüber ihren Kunden in einer besonders schwerwiegenden Verantwortung. Der Gesetzgeber hat im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ausdrücklich die Haftung des Versicherungsvermittlers in §§ 59 ff. VVG geregelt.


Hier finden Sie Entscheidungen von Gerichten zu neuen und älteren Verfahren aus dem Bereich Arbeitsrecht, Zivilrecht und Strafrecht. 

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