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26.08.2020 - Brossardt: „Unternehmen erhalten dadurch Planungssicherheit“ - Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. begrüßt die vom Koalitionsausschuss beschlossenen Verlängerungen der Kurzarbeitergeld-Sonderregelungen und der Aussetzung der Insolvenzanmeldepflicht. Zur Kurzarbeitergeld-Sonderregelung sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt: „Gerade im industriellen Bereich wie zum Beispiel dem Automobilzulieferbereich, der Luftfahrt und dem Maschinenbau ist zu erwarten, dass die Krise frühestens Ende 2021 überwunden ist. Die Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Sonderregelung hilft den Unternehmen, Mitarbeiter im Betrieb zu halten.“ Die vbw begrüßt auch, dass damit zumindest bis 30. Juni 2021 die volle Erstattung der Sozialabgaben verbunden ist. Brossardt: „Damit können die Unternehmen ihre Liquidität während Kurzarbeit erhalten und Insolvenzen vermeiden. Diese Maßnahmen verschaffen den Unternehmen Planungssicherheit.“


Die Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzanmeldepflicht bis Ende des Jahres verschafft den Unternehmen nach Brossardts Worten Zeit, sich weiter zu reorganisieren: „Bei vielen laufen die Geschäfte derzeit wieder an, andere warten weiterhin auf öffentliche Hilfen. In diesen Fällen besteht Hoffnung auf Erholung des Unternehmens. Hier wäre es kontraproduktiv, wenn nur wegen der kurzen Frist ein Insolvenzantrag eingereicht werden müsste, der im schlimmsten Fall zum Ende des Unternehmens führen und viele Arbeitsplätze vernichten kann. Die Einschnitte durch Corona sind so tief, dass die Unternehmen mehr Zeit zur Bewältigung der Krise brauchen.“

Brossardt: „Die vbw bedankt sich ausdrücklich bei Ministerpräsident Söder und dem Vorsitzenden der CSU-Landesgruppe im Bundestag Dobrindt für ihren erfolgreichen Einsatz für die Hilfen für unsere Unternehmen und damit für die Beschäftigten.“

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