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05.02.2022 -  Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. warnt bei den geplanten Änderungen bei Mini- und Midijobs, die das Bundesarbeitsministerium vorgestellt hat, vor einseitigen Zusatzbelastungen für die Arbeitgeber. „Die nun geplante Anhebung von 450 auf 520 Euro und die künftige dynamische Anpassung der Entgeltgrenze beim Minijob begrüßen wir ausdrücklich. So wird sichergestellt, dass Minijobs weiterhin zum Einsatz kommen können. Davon profitieren nicht nur Arbeitgeber, sondern auch die Minijobber, die häufig gezielt eine geringfügige Beschäftigung wählen“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Kritisch sieht die vbw dagegen die Ausweitung des Übergangsbereichs beim Midijob, der künftig bis zu einer Entgeltgrenze von 1.600 statt 1.300 Euro ausgeübt werden kann. Hier sollen die Arbeitgeber künftig einen höheren Beitrag zur Sozialversicherung aufbringen. Brossardt: „Die Reform wird einseitig auf dem Rücken der Arbeitgeber umgesetzt, das lehnen wir ab. Sie ist zudem schädlich für die Entwicklung der Sozialversicherungssysteme. Denn unter dem Strich sind durch die Entlastung der Mini- und Midijob-Arbeitnehmer von Sozialversicherungsbeiträgen Mindereinnahmen in den Sozialversicherungen zu befürchten, die sich in Summe auf eine knappe Milliarde Euro pro Jahr belaufen."

Brossardt: „Weitere Dokumentationspflichten gefährden zahlreiche Minijobs“

Die vbw warnt auch davor, die Dokumentationspflichten beim Minijob auszuweiten. Die Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung soll gemäß Referentenentwurf dahingehend modifiziert werden, dass künftig der Beginn der täglichen Arbeitszeit jeweils unmittelbar bei Arbeitsaufnahme elektronisch und manipulationssicher aufgezeichnet und gespeichert werden muss. Ähnliches gilt für Dauer und Ende der täglichen Arbeitszeit: Hier muss die elektronische Mitteilung und Speicherung jeweils noch am Tag der Arbeitsleistung erbracht werden. „Minijobs werden häufig bei kleineren Betrieben, Vereinen und gemeinnützigen Organisationen ausgeübt. In diesen Fällen ist der Aufwand einer elektronischen Zeiterfassung nicht leistbar. Von den 1,85 Millionen der unter den Geltungsbereich der Dokumentationspflichten fallenden Betriebe in Deutschland müssten noch rund 1,5 Millionen eine elektronische Zeiterfassung einführen. Werden die Regelungen wie geplant umgesetzt, ist mit einem Verlust zahlreicher Minijobverhältnisse oder der Verdrängung dieser Tätigkeiten in die Schwarzarbeit zu rechnen. Beides muss unbedingt verhindert werden“, so Brossardt.

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