Anträge sind bis zum 31. Mai 2020 zu stellen -Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen weist darauf hin, dass am 31. Mai 2020 die Frist für Anträge auf die Corona-Soforthilfen von Bund und Land endet. Anträge sind online bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) zu stellen. Unternehmen, die Corona-bedingt in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können noch bis zum 31. Mai 2020 Soforthilfen beantragen.
Das Soforthilfeprogramm umfasst Einmalzahlungen für Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten in Höhe von max. 9.000 Euro, bis zu zehn Beschäftigten max. 15.000 Euro, bis zu 25 Beschäftigten max. 20.000 Euro und bis zu 50 Beschäftigten max. 30.000 Euro.
Auch die Möglichkeit der Aufstockung der in einem ersten Step ausgezahlten Thüringer Hilfen auf das Bundesprogramm für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten endet am Sonntag.
Antragsberechtigte Unternehmen, die bereits Thüringer Soforthilfen beantragt haben, haben von der Thüringer Aufbaubank ihre Zugangsdaten für ein Online-Formular per Bewilligungsbescheid oder gesondert per E-Mail bzw. Post erhalten.
Die IHK Südthüringen beantwortet Fragen zur Antragstellung unter Tel. +49 3681 362-222. Die Antragsformulare der TAB für einen erstmaligen Antrag auf Soforthilfe sowie auch für den Antrag auf Aufstockung sind hier verfügbar: https://soforthilfe.aufbaubank.de/willkommen
Industrie- und Handelskammer Südthüringen
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