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Finanzen, Steuern, Recht

Artikel, Themen, Tipps für den Betrieb und Betriebsinhaber rund um Finanzen, Steuern und Recht. Was der Handwerksmeister wissen muss, wenn es um Vertragsrecht, Leistung und Gewährleistung geht, erfahren Leser hier. Wenn Sie einen Anwalt oder einen Steuerberater suchen - klicken Sie hier

19.09.2023  - Musterverträge stehen online zum Download bereit – Vorab empfiehlt sich eine kostenlose Beratung durch die Rechtsexperten der Kammer. - Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe auf vielfältige Art und Weise. Auch bei der Formulierung von Arbeitsverträgen. „Ganz gleich, ob man einen Auszubildenden beschäftigt, der nach Abschluss der Lehre ins Beschäftigungsverhältnis übernommen werden soll, oder aber einen neuen Mitarbeiter einstellt – in beiden Fällen benötigt man einen rechtssicheren Arbeitsvertrag“, sagt der Rechtsexperte der Handwerkskammer, Jürgen-Andreas Gergely. Dabei seien die immer weiter steigenden inhaltlichen und rechtlichen Anforderungen an derlei Verträge für Laien kaum zu überschauen und überfordern Rechtsunkundige schnell.

24. Juli 2023 -  Nach ganztägigen Verhandlungen sind am 19. Juli 2023 die Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen in der ersten Runde in Iphofen abgeschlossen worden. Nach intensiven Gesprächen zwischen IG BCE und den Vertretern der deutschen Lederwaren- Kunststoffwaren- und Kofferindustrie konnte ein der allgemeinen wirtschaftlichen Situation angemessenes Ergebnis erzielt werden. Demnach werden die Entgelte ab 1. August 2023 ab Entgeltgruppe 5 um 150 Euro erhöht. Für die Gruppen E1 bis E4 wurden Beträge zwischen 2.100 und 2.330 Euro vereinbart. Ab 1. Oktober 2024 erhöhen sich die Entgelte um weitere 100€, wobei der Auszahlungszeitpunkt von den Betriebsparteien um bis zu 3 Monate verschoben werden kann. Eine Erhöhung auf 25% erfolgt bei der Schichtzulage ab 20 Uhr. Die Auszubildendenvergütungen werden um jeweils 70 Euro ab 1. August 2023 erhöht.

29. Juni 2023 - Zahlreiche entscheidende Regelungen zum Bürgergeld treten zum Sommer 2023 in Kraft. Dabei wird vor allem der Eingliederungsprozess und der Themenkomplex Weiterbildung und Qualifizierung weiterentwickelt. Hinzu kommen zusätzliche Instrumente wie die ganzheitliche Betreuung und der gemeinsam erstellte Kooperationsplan, welche eine vertrauensvolle Zusammenarbeit „auf Augenhöhe“ unterstützen. Zudem steigen die Freibeträge für Erwerbstätige. Das Bürgergeld wurde zum 1. Januar 2023 eingeführt. In einem ersten Schritt wurde zum Jahresanfang u. a. der Regelbedarf erhöht und sogenannte Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen eingeführt. Mit der zweiten Stufe des Bürgergeldes werden nun zum 1. Juli 2023 die Fördermöglichkeiten und der Instrumentenkasten der Bundesagentur für Arbeit (BA) größer und individueller. Mehr Fördermöglichkeiten bei Weiterbildungen, mehr Motivation durch finanzielle Anreize mit dem Weiterbildungsgeld und dem Bürgergeldbonus stehen für einen klaren Fokus auf Bildung und Nachhaltigkeit der Vermittlung.

10. Juli 2023 - Damit Unternehmen Kurzarbeitergeld für Ihre Beschäftigten erhalten können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Seit dem 1. Juli müssen mindestens ein Drittel der Beschäftigten in einem Betrieb von einem Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent betroffen sein. Zudem müssen Betriebe bei einem neuen Arbeitsausfall seit Juli 2023 zuerst wieder negative Arbeitszeitsalden aufbauen, bevor das Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Dafür muss eine Regelung im Betrieb bestehen, die den Aufbau von Minusstunden im Rahmen eines Arbeitszeitkontos zulässt. Ist dies ausgeschöpft, kann für darüberhinausgehende Arbeitsausfälle das Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Es gibt eine Ausnahme: Sofern der Arbeitsausfall bereits vor Juli 2023 eingetreten ist, müssen für diesen Arbeitsausfall weiterhin keine negativen Arbeitszeitsalden gebildet werden. Zu diesem Aspekt wurde die Weisungslage angepasst.

19.06.2023 - „Verbändepapier“ unterzeichnet  - Die IHK Saarland setzt sich mit 21 weiteren Organisationen der Wirtschaft für die Einführung der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) ein. Vor allem dem Mittelstand würde eine solche eigenständige neue Rechtsform helfen. Ein gemeinsames Positionspapier wurde heute (19.6.2023) in Berlin vorgestellt. -  Laut Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW stehen in Deutschland derzeit 560.000 Nachfolgen an. Nur noch weniger als die Hälfte davon gelingt in der Familie - dies oftmals auch deshalb, weil ein Verkauf an den privaten Vermögensverhältnissen möglicher Nachfolger scheitert. Insbesondere für dieses drängende Nachfolge-Problem im deutschen Mittelstand verspricht eine eigenständige neue Rechtsform Abhilfe, die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV). Bereits im September 2021 hatte sich die Vollversammlung der IHK Saarland für die Einführung der neuen Rechtsform ausgesprochen. Nachdem die Ampelkoalition sie als Ziel in den Koalitionsvertrag aufgenommen hatte, kam Bewegung in das Vorhaben. Die Unterzeichner des „Verbändepapiers“ fordern nun eine rasche Umsetzung und skizzieren Eckpunkte.


Hier finden Sie Entscheidungen von Gerichten zu neuen und älteren Verfahren aus dem Bereich Arbeitsrecht, Zivilrecht und Strafrecht. 

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