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IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf Pieterwas zur Thüringer Corona-Verordnung vom 27. Juli 2021  - „Sowohl aus wissenschaftlicher Sicht als auch unter Schutzerwägungen des Staates für seine Bürger, lassen sich Inzidenzwerte zur Beurteilung des Pandemiegeschehens nach der Verfügbarkeit von Impfdosen für alle Bürgerinnen und Bürger nicht mehr halten. Der Zusammenhang zwischen Inzidenzwert und zeitlich versetzter Hospitalisierung bzw. Belastung der Intensivmedizin hat sich aufgrund des Impffortschritts deutlich abgeschwächt. Demzufolge steht das ganze System des Zusammenhangs von Inzidenzwerten zu Schutzmaßnahmen, das aus der Zeit vor der Verfügbarkeit von Impfstoffen stammt, zur Disposition. Als Beispiel dürfte Großbritannien gelten, das nach weitgehender Aufhebung der Maßnahmen nunmehr wieder relativ hohe Inzidenzwerte verzeichnet, die aber eine geringe Belastung der Intensivmedizin zur Folge haben.

Zudem stellt sich die Frage, ob der Staat für die gesundheitlichen Folgen derer, die sich nicht impfen lassen wollen, überhaupt noch zuständig ist. Lockdowns, Branchenschließungen und Kontaktverbote waren nachvollziehbar, solange es keine anderen Schutzmöglichkeiten – insbesondere keine Impfstoffe – gab. Nunmehr zählt wieder die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger für ihre Gesundheit selbst. Jedem steht es frei, sich durch Impfung zu schützen und damit eine Corona-Infektion auszuschließen bzw. einen milden Verlauf einzustellen. Aus diesem Grund sind staatliche Eingriffe in die Grundrechte und wirtschaftliche Einschränkungen mit Blick auf den Herbst nicht erneut hinnehmbar.“

Industrie- und Handelskammer Südthüringen
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