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Schlaglicht

Lesen Sie hier Kommentare und Meinungen zu aktuellen Themen des Tages aus Handwerk, Wirtschaft, Politik, Sport und Gesellschaft.


Wo bleibt das nötige Konsolidierungskonzept? - Bund der Steuerzahler zum Haushaltsentwurf 2021 und Finanzplan bis 2024. - Der Bund der Steuerzahler (BdSt) kritisiert den Umgang der Bundesregierung mit der grundgesetzlichen Schuldenbremse. Vor der morgigen Kabinettssitzung, bei der eine Neuverschuldung in Höhe von 96,2 Milliarden Euro für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen werden soll, bringt BdSt-Präsident Reiner Holznagel das Problem auf den Punkt: „Es ist nicht akzeptabel, dass die Regierung die Schuldenbremse auch für 2021 aussetzen will, ohne einen einzigen Euro ihrer milliardenschweren Finanzreserven einzusetzen oder zu sparen, um die geplante Neuverschuldung so gering wie möglich zu halten.“ Nach der grundgesetzlichen Schuldenbremse sind im Jahr 2021 regulär 10 Milliarden Euro neue Schulden erlaubt. Doch die von Bundesfinanzminister Olaf Scholz ins Spiel gebrachte Neuverschuldung übersteigt dies um 86,2 Milliarden! Deshalb fordert der Verband ein radikales Umdenken in der Haushaltspolitik. Es ist viel zu spät, erst 2022 über Sparmaßnahmen zu diskutieren – diese Debatte ist schon heute nötig. Ziel muss ein systematisches und tabuloses Konsolidierungskonzept für den Bundeshaushalt sein, das alle Ressorts umfasst.

 

18.09.2020. Brossardt: „Bundestag muss diese falsche Initiative beenden“. - Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. bedauert die heutige Entscheidung des Bundesrates, dass das Gesetz zum Unternehmenssanktionsrecht weder in Gänze abgelehnt wurde, noch eine grundlegende Neukonzeption vorgenommen werden soll. „Gerade in Zeiten der Corona-Krise brauchen wir positive Impulse für die Wirtschaft. Das gesamte Regelungsvorhaben stellt in der Form Unternehmen unter Generalverdacht und geht vom Leitgedanken des `rechtsuntreuen Unternehmens´ aus. Das schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland. Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssten einen riesigen Complianceaufwand betreiben, was auch der Normenkontrollrat beanstandet hat“, so vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Die vbw sieht keinen weiteren Regelungsbedarf. „Selbstverständlich müssen strafbare Handlungen, die aus Unternehmen heraus begangen werden, geahndet werden. Hierfür ist jedoch kein gesondertes Unternehmensstrafrecht notwendig. Das vorhandene Strafrecht sowie weitere bestehende spezialgesetzliche Vorschriften stellen ein ausdifferenziertes System der Sanktionierung dar. Wir hoffen nun, dass der Bundestag dem Antrag der sechs Länder auf Stopp des Vorhabens Rechnung trägt. Diese komplett falsche Initiative gehört endgültig beendet“, so Brossardt.


Zu der in dieser Woche von der Bundesregierung gegebenen Konjunktureinschätzung, wonach der Einbruch der deutschen Wirtschaft weniger stark als erwartet ausfällt, hat ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke gegenüber Karin Birk von der Deutschen Handwerkszeitung (DHZ) gesagt:  „Ohne Zweifel ist es eine gute und erfreuliche Nachricht, dass der Wirtschaftseinbruch durch Corona offenbar nicht so schlimm ausfallen wird wie zunächst befürchtet und dass die deutsche Wirtschaft wieder Tritt zu fassen scheint. Über den Berg sind wir aber längst noch nicht. Solange kein wirksamer Impfstoff gegen Covid-19 gefunden worden ist, wird die "neue Normalität", die weiter mit Einschränkungen einhergeht, deutliche Spuren im Wirtschaftsgeschehen hinterlassen und sich in den Kassen und Büchern vieler Unternehmen und Betriebe spürbar auswirken. Der Aufholprozess hat zwar begonnen, aber noch immer gibt es innerhalb und außerhalb des Handwerks Betriebe, die schwer unter den Folgen der Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung zu leiden haben. Und viele der Unternehmen, die zwar gut durch die massive erste Lockdown-Phase gekommen sind, müssen nun feststellen, dass dringend benötigte Folgeaufträge fehlen. Es ist also nach wie vor Vorsicht geboten und ein politisches Handeln erforderlich, das sich an den aktuellen Pandemie-Entwicklungen orientiert und das zum Ziel hat, einen erneuten flächendeckenden Lockdown unbedingt zu vermeiden.


Warnung vor erneutem Aussetzen der Schuldenbremse. - Die Ergebnisse der Interims-Steuerschätzung sind mit Vorsicht zu genießen: Sowohl die Prognose zur wirtschaftlichen Erholung als auch zur Entwicklung der Steuereinnahmen sind wegen der Corona-Krise von großer Unsicherheit geprägt und weniger verlässlich als in stabilen Zeiten, bilanziert der Bund der Steuerzahler (BdSt). „Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, im Zuge der bevorstehenden Haushaltsaufstellung für 2021 auf Sicht zu fahren und die grundgesetzliche Schuldenbremse voreilig nicht ein weiteres Mal auszusetzen“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel und warnt: „Ein Schulden-Aktionismus ist schädlich und das falsche Rezept in der Krise!“ -  Die Fehler der Bundesregierung - Mit Blick auf die besondere Situation in der Corona-Pandemie differenziert der Bund der Steuerzahler zunächst: Ohne Frage bleibt der Finanzbedarf zur Unterstützung der Sozialversicherungen, Betriebe und Beschäftigten auch 2021 hoch. Allerdings ist der Bund verfassungsrechtlich dazu verpflichtet, auch Eigenbeiträge zu leisten, um die Neuverschuldung so gering wie möglich zu halten. Dieser Pflicht ist die Bundesregierung bisher nicht nachgekommen.


28.08.2020 - IHK Südthüringen zur Diskussion um die Vier-Tage-Woche  - In diesem Sommer kam aus Gewerkschaften und Politik die Diskussion auf die Vier-Tage-Woche. Manche Stimmen sprachen sich für eine temporäre Regelung in einzelnen Branchen aus, andere plädierten für eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung. Aus Sicht der Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK) stehen der Entlastung der Sozialkassen durch weniger Kurzarbeit und Kündigungen Einkommenseinbußen für die betroffenen Beschäftigten gegenüber. Angesichts der Fachkräfteengpässe erscheint daher für Betroffenen die berufliche Umorientierung als bessere Strategie. Für IG-Metall-Chef Hofmann ist Arbeitszeitverkürzung ein Instrument, um Arbeitsplätze in Branchen mit starkem Strukturwandel zu erhalten. Er spricht sich für eine entsprechende Option im Tarifvertrag aus, die einzelne Betriebe ziehen können, und verlangt dafür einen Lohnausgleich. Die Vier-Tage-Woche würde somit für die betroffenen Beschäftigten nicht mit einer proportionalen Lohnanpassung um 20 Prozent, sondern um einen geringeren Anteil einhergehen. Gesamtwirtschaftlich ist es sicherlich besser, wenn Absatzschwierigkeiten einzelner Branchen nicht auf die Gesamtheit der Beitragszahler umgelegt werden und zu höheren Ausgaben für Arbeitslosengeld I und für Kurzarbeitergeld führen.

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