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Schlaglicht

Lesen Sie hier Kommentare und Meinungen zu aktuellen Themen des Tages aus Handwerk, Wirtschaft, Politik, Sport und Gesellschaft.

Konjunktur kühlt ab: Die konjunkturelle Dynamik Berlins hat im Herbst 2019 weiter nachgelassen. Zu diesem Ergebnis kommt die repräsentative Konjunkturumfrage von Handwerkskammer Berlin und IHK Berlin, für die mehr als 1.000 Berliner Unternehmen und Handwerksbetriebe befragt wurden. Demnach fällt der Geschäftsklimaindex von 143 Punkten im Vorjahr auf aktuell 119 Punkte. Ursachen sind die verschlechterte Auftragslage in der Industrie und bei den unternehmensnahen Dienstleistern sowie über alle Branchen hinweg skeptischere Zukunftserwartungen. Anders als in den anderen Bundesländern sehen Berliner Unternehmen vor allem in den wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen am Standort Berlin das größte Risiko für die Geschäftsentwicklung.  Die Wirtschaft ist zunehmend verunsichert: Für 67 Prozent der Unternehmen ist die aktuelle Wirtschaftspolitik in Berlin ein Risiko für ihre Entwicklung – nie zuvor waren so viele Unternehmen dieser Meinung (Vorjahr: 45 Prozent). In den vergangenen Jahren hatten Berliner Unternehmen den Fachkräftemangel als größtes Risiko eingestuft. Dieser liegt nun auf Platz zwei.

Steigende Steuereinnahmen kein Anlass zur Untätigkeit in der Steuerpolitik - Anlässlich der Vorstellung der Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzung erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke: „Die vom Arbeitskreis Steuerschätzung prognostizierten höheren staatlichen Steuereinnahmen dürfen keinesfalls zum Anlass genommen werden, in der Steuerpolitik weiter untätig und in der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik ungebremst ausgabenfreudig zu sein. Um die deutsche Wirtschaft nachhaltig zu stärken und damit Beschäftigung und Steuereinnahmen auch in der Zukunft zu sichern, muss die Bundesregierung endlich die richtigen Akzente setzen und entsprechend des Dreiklanges aus nötigen Infrastrukturinvestitionen, Innovationsstärkung und Entlastung handeln. Ein Abwarten, bis sich die Konjunktureintrübung auch fiskalisch bemerkbar macht, darf es nicht geben. Wie die Steuerbelastung der in Deutschland tätigen Unternehmen und Betriebe wieder auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau zurückgeführt werden kann, dazu hat das Handwerk konkrete und verantwortungsbewusste Vorschläge vorgelegt. Ein wichtiger Schritt wäre etwa, einbehaltene Gewinne von Personengesellschaften praxisgerecht zu besteuern und im Sinne von Wettbewerbsgerechtigkeit für diese große Gruppe mittelständischer Unternehmen eine Option einzuführen, als Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Auch ein konkretes Ausstiegszenario aus dem Solidaritätszuschlag für alle Steuerpflichtigen ist aus Sicht des Handwerks dringend erforderlich.

ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke erklärt, „Mit dem GEG-Beschluss hat das Bundeskabinett nach dem Gesetz zur steuerlichen Sanierungsförderung nun das zweite zentrale Gesetz für die Energiewende und einen wirksamen Klimaschutz im Gebäudesektor auf den Weg gebracht. Damit macht die Bundesregierung ernst in ihrem Vorhaben, bislang ungenutzte Energie- und CO2-Einsparpotenziale auszuschöpfen, die gerade im Gebäudesektor vorhanden sind. Besonders erfreulich ist, dass bei den Niedrigstenergiegebäudestandards das 2016 festgelegte Niveau festgeschrieben wurde und damit Bauen bezahlbar bleibt. Äußerst enttäuschend ist allerdings, dass auch dieser Gesetzentwurf keine Entbürokratisierung für unsere Betriebe bringt. Statt das Gebäudeenergierecht und seine Anwendung zu vereinfachen, ist die Anzahl der Paragrafen noch gestiegen. Die sprachliche Komplexität und die regelmäßigen Verweise auf anzuwendende Normen machen das Gebäudeenergierecht kaum noch vermittel- und anwendbar. Nicht tragbar ist, dass die Verantwortung zur Regeleinhaltung auf die am Bau Tätigen abgewälzt wird, obwohl diese nur einen eingeschränkten und teils nur kostenpflichtig zu erwerbenden Zugang zu zahlreichen Normen haben, auf die das GEG Bezug nimmt. Da Gesetze frei zugänglich sein müssen, sollten auch Normen, auf die in Gesetzen verwiesen wird, frei zugänglich sein.

Thüringer Wahlergebnis ist Anlass zu großer Sorge um gesellschaftlichen Zusammenhalt, politische Stabilität und Handlungsfähigkeit - Anlässlich des Ausgangs der Landtagswahlen in Thüringen erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Das Wahlergebnis gibt Anlass zu großer Sorge um den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die politische Stabilität und vor allem die politische Handlungsfähigkeit zunächst in Thüringen, aber auch auf Bundesebene. Für die Bundesregierung ergibt sich aus der Entwicklung eines zunehmenden Stimmenzuwachses bei Populisten, Nationalisten und Protektionisten die Verpflichtung, weiter Verantwortung zu übernehmen und eine kluge und die Sorgen der Menschen aufgreifende Politik zu betreiben.

In Thüringen ist von einer langen Zeit der Regierungsbildung auszugehen, die es unseren Betrieben schwer macht, zu planen und Investitions- wie Beschäftigungsentscheidungen zu treffen. Unsicherheit über das, was kommt, ist immer Gift für die Wirtschaft und unsere Betriebe. Dass die Thüringerinnen und Thüringer in der Mehrheit Parteien an den Rändern des politischen Spektrums ihre Stimme gegeben haben, ist in keiner Weise förderlich für den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Die Chance auf eine bürokratiearme Reform der Grundsteuer wurde vertan - Zum Abschluss der parlamentarischen Beratungen im Bundestag  zur Reform der Grundsteuer erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke: „Es ist zwar gut, dass es gelungen ist, eine konsensfähige Lösung zur Reform der Grundsteuer zu finden. Sehr bedauerlich ist allerdings, dass mit dem jetzt vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf die Chance auf eine bürokratiearme Reform vertan wurde. Zudem wurde den im Koalitionsvertag gemachten Ankündigungen nicht entsprochen, Bürger und Unternehmen von Bürokratie zu entlasten. Das ist nicht nachzuvollziehen. Im Gegenteil werden zusätzliche Bürokratiebelastungen aufgebaut, in deren Folge auch mit höheren finanziellen Belastungen unserer Betriebe zu rechnen ist. Statt sich auf ein einfaches Flächenverfahren zu verständigen, hat man sich für das wesentlich kompliziertere Sachwertverfahren entschieden, das mit zusätzlichen Pflichten und Kosten für unsere Betriebe verbunden sein wird.
Besonders für die nun vorgesehene Bewertung von selbstgenutzten Gewerbeimmobilien in einem Sachwertverfahren werden zum Teil umfangreiche Erhebungen von Gebäudedaten und zusätzliche Erklärungspflichten der Eigentümer erforderlich sein, die mit erheblichen Kosten für das Handwerk einhergehen. Selbst wenn die steuerliche Bemessungsgrundlage bei der Finanzverwaltung - wie angestrebt - digital ermittelt werden soll, ist dauerhaft mit einem deutlich höheren Personaleinsatz bei den Landessteuerverwaltungen zu rechnen. Aus Handwerkssicht erscheint es äußerst fraglich, ob das beim derzeit hohen Fachkräftemangel, insbesondere in der IT-Branche, überhaupt zu realisieren ist. Zudem bestehen weitere zahlreiche Probleme im Detail, wie etwa die rechtliche Überprüfbarkeit der Bodenrichtwerte oder die Berücksichtigung von wertbeeinflussenden Faktoren.

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